Fotos, Videos und andere Medien von Ulrich Beinert dürfen ohne gesonderte Genehmigung ausschließlich unter Einhaltung folgender Richtlinien verwendet werden:
- Die Verwendung ist nur für private, nicht-kommerzielle Zwecke gestattet. Achtung: Kommerzielle Nutzung beinhaltet u.a. auch die Verwendung auf Seiten, die sich durch Werbung finanzieren; auf Profilen sozialer Medien, die bezahlte Partnerschaften unterhalten; in Veröffentlichungen, die Werbung enthalten; sowie unter vergleichbaren Umständen.
- Veränderungen an den Medien – beispielsweise Beschneidung, Nachbearbeitung, Einfügen von Texten oder Grafiken – dürfen nicht vorgenommen werden. Verkleinerung von Fotografien sind gestattet.
- Medien müssen klar als geistiges Eigentum von Ulrich Beinert gekennzeichnet werden. Sofern technisch möglich, muss eine Verlinkung hergestellt werden, in sozialen Medien auf @ulrichbeinert, auf Webseiten auf www.ulrich-beinert.com. In sozialen Medien muss die Kennzeichnung zu Beginn der Bildunterschrift platziert sein. Auf Webseiten oder in Printveröffentlichungen darf sie an ihrem Ende stehen. Die unten stehenden Grafik zeigt die Anforderungen an die Kennzeichnung in sozialen Medien unter der Verwendung des erforderlichen Hinweises “Foto: @ulrichbeinert”. Das Wort “Foto” kann durch einen Kamera-Emoji ersetzt werden.
Sämtliche Verwendungen, die nicht diesen Richtlinien entsprechen – insbesondere die kommerzielle Nutzung – müssen gesondert vereinbart und entsprechend vergütet werden. Eine Missachtung der o.g. Richtlinien gilt als Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung und wird rechtlich verfolgt.